Alles rund um den Brandschutz
Notfall-Fax für Behinderte
Notfall-Fax, was ist das?
Das Notfall-Fax ist für Personen gedacht, die sich aufgrund einer Behinderung nicht oder nur eingeschränkt über Sprache verständlich machen können. Für Hörgeschädigte besteht in Brandenburg die Möglichkeit, an die Notrufnummer 110 ein Fax zu senden. Diese Faxe werden bei den Leitstellen genauso behandelt wie ein Notruf.
Notfall-Fax: Wie funktioniert das?
Der Hilfesuchende schickt über ein handelsübliches Faxgerät seine Mitteilung an die bekannte Notrufnummer der Polizei 110. Hier nimmt ein Mitarbeiter der Einsatzleitstelle das Fax entgegen und veranlasst umgehend alle weiteren Maßnahmen. Insbesondere leitet er den Notruf auch an die Feuerwehr/Rettungsdienst weiter, wenn von dort Hilfe benötigt wird. Um dem Hilfesuchenden die Sicherheit zu geben, dass sein Notruf eingegangen ist, bestätigt der Mitarbeiter dies mit einem Antwortfax.
versch. Dokumente zum Brandschutz
Für den Notfall vorgesorgt
Vorsorge und Eigenhilfe in Notsituationen
Herausgeber: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
Arbeitsblätter zur Brandschutzerziehung in Kindergärten und Schulen
Brandschutzordnung A (Sollte in jedem Betrieb vorhanden sein.)
Fachseminar "Waldbrandschutz im Land Brandenburg"
AfF Wünsdorf Außenstelle Hangelsberg
verschiedene Gesetzestexte
Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - BbgBKG)
Gesetz über den Rettungsdienst im Land Brandenburg
(Brandenburgisches Rettungsdienstgesetz - BbgRettG)
